STOLLE: Klinikeigene Sanitätshäuser - Rechtsgutachten zeigt dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf.

2023-07-24 08:00

STOLLE: Klinikeigene Sanitätshäuser - Rechtsgutachten zeigt dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf.

Deutschlandweit werden zunehmend Sanitätshäuser von Klinikbetreibern aufgekauft oder als Tochterunternehmen gegründet. Eine Entwicklung, die durch die Verflechtung wirtschaftlicher Interessen droht, die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten bei der Hilfsmittelversorgung zu untergraben. Ein aktuelles von STOLLE Sanitätshaus in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt nun den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf, um Missbrauch in der Zuweisungspraxis bei derartigen Beteiligungskonstruktionen in der Versorgung künftig zu unterbinden.

Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Beteiligung an Sanitätshäusern untersagt. Hintergrund ist die Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Hilfsmittelversorgung, wenn der Arzt oder die Ärztin durch eine Unternehmensbeteiligung an einem Hilfsmittelversorger direkt von der bevorzugten Zuweisung von Patientinnen und Patienten an diesen wirtschaftlich profitieren würde. Durch diese gesetzliche Regelung wird auch die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten bezüglich ihres bevorzugten Hilfsmittelversorgers geschützt.

Eine vergleichbare Regelung existiert für die klinische Versorgung aktuell jedoch nicht. Dabei werden in ganz Deutschland zunehmend Sanitätshäuser von Klinikbetreibern aufgekauft oder selbst gegründet. Auch Dienstleister des Klinik-Entlass-Managements befinden sich zunehmend im Besitz von Krankenhausbetreibern. Hierdurch besteht eine wachsende Gefahr von Interessenkonflikten für die angestellten Ärztinnen und Ärzte der jeweiligen Kliniken bei der Hilfsmittelversorgung sowie einer zunehmenden Einschränkung und Beeinflussung der Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Entlass-Managements.

Das Rechtsgutachten „Rechtliche Grenzen von Kooperationen auf dem Gebiet der Hilfsmittelversorgung“ des renommierte Univ.-Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin a.D. deckt die Missbrauchsmöglichkeiten derartiger Unternehmensverflechtungen in der Versorgung schonungslos auf. Es formuliert dabei nicht nur einen konkreten Gesetzesänderungsvorschlag, um diese künftig zu unterbinden, sondern formuliert auch einen deutlichen Appell an den Gesetzgeber, diese Regelungslücke schnellstmöglich zu schließen.

Hier finden Sie das vollständige Gutachten:

application/pdf Das Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Helge Sodan (554,7 KiB)

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